Gleichbehandlungsbericht

Gemäß § 7a Abs. 5 EnWG

Unterliegt ein Netzbetreiber den operationellen Entflechtungsregeln des § 7a EnWG., so ist als Teil dieser Entflechtungsvorgaben ein Bericht über die Maßnahmen nach dem Gleichbehandlungsprogramm zu veröffentlichen. Dieser beschreibt die Maßnahmen zur Sicherstellung einer diskriminierungsfreien Ausübung des Netzbetriebes.

Die GWB-Netz GmbH ist von dieser Vorschrift ausgenommen.