Gleichbehandlungsbericht
Gemäß § 7a Abs. 5 EnWG
Unterliegt ein Netzbetreiber den operationellen Entflechtungsregeln des § 7a EnWG., so ist als Teil dieser Entflechtungsvorgaben ein Bericht über die Maßnahmen nach dem Gleichbehandlungsprogramm zu veröffentlichen. Dieser beschreibt die Maßnahmen zur Sicherstellung einer diskriminierungsfreien Ausübung des Netzbetriebes.
Die GWB-Netz GmbH ist von dieser Vorschrift ausgenommen.