Historie
Am 13. Juli 2005 ist das novellierte Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz, EnWG) in Kraft getreten. In Ergänzung zum EnWG sind am 29. Juli 2005 Zugangs- und Entgeltverordnungen für den Strom- und Gasbereich in Kraft getreten.
Mit dem neuen EnWG hat der Gesetzgeber den politischen Willen formuliert, Netzbetrieb und Energievertrieb zu trennen (Unbundling).
Diesen gesetzgeberischen Willen hat sich die Gas- und Wärmedienst Börnsen GmbH zu Eigen gemacht und eine Netzgesellschaft, GWB-Netz GmbH gegründet. Die GWB-Netz GmbH betreibt seit dem 1.9.2008 das Erdgasnetz in der Gemeinde Börnsen.
Zweck des Gesetzes
(1) Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht.
(2) Die Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze dient den Zielen der Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas und der Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen.
(3) Zweck dieses Gesetzes ist ferner die Umsetzung und Durchführung des Europäischen Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet der leitungsgebundenen Energieversorgung.